Die BDY-Yoga-Lehrausbildung

herausgegeben vom BDY Deutschland 2014

← zurück zur Seite

Vierjährige Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU

Die besonderen Qualitätsansprüche des Berufsverbandes der Yogalehrenden führten zur Entwicklung einer eigenen Ausbildung, der »Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU«. EYU steht hierbei für die Europäische Yoga-Union, deren Gründungsmitglied der BDY ist. Die EYU setzt mit fachlicher Unterstützung durch den BDY mit hohen Standards den Rahmen für die europaweite Vergleichbarkeit von Yoga- Lehrausbildungen. Die Ausbildung geht über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren und besteht aus einem
Präsenzunterricht von mindestens 800 Unterrichtseinheiten. Bei bestandener Prüfung wird der Titel »Yogalehrerin BDY/EYU« bzw. »Yogalehrer BDY/EYU« verliehen.

Die Ausbildungsordnung und die darin enthaltenen Rahmenrichtlinien für die Lehrausbildung werden kontinuierlich weiterentwickelt und weisen aktuell inklusive Hausarbeiten und Prüfungsphase mindestens 3.120 Unterrichtseinheiten auf.

Die Vorgaben für die Lehrinhalte sowie die Theorie- und Praxisanteile sind verbindlich. Das Curriculum für den Präsenzunterricht ist in folgende Hauptgebiete unterteilt:

  • Yoga-Praxis (Hatha-Yoga und Meditation)
  • Medizinische Grundlagen und Psychologie
  • Geschichte, Philosophie und Quellentexte des Yoga
  • Westliche Ethik und Philosophie
  • Pädagogik, Didaktik und Methodik für die Unterrichtsgestaltung
  • Berufsorientierung
  • Wahlthemen (aus Tradition, Stilrichtungen, Finanzplanung, Marketing etc.)
  • Unterrichtspraktikum
Vierjährige Yoga-Lehrausbildung BDY/EYU

Im Gegensatz zu vielen anderen auf dem Markt angebotenen Ausbildungen stellt der BDY sicher, dass zu Beginn der Ausbildung bestimmte Zulassungsvoraus-setzungen wie Mindestalter, abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium und eine mindestens dreijährige Yoga-Praxis erfüllt sind. Damit ist eine gewisse persönliche Reife gewährleistet, die für die Ausübung des Yoga-Lehrberufs aus Sicht des BDY unabdingbar ist.

Der Titel »Yogalehrerin BDY/EYU« bzw. »Yogalehrer BDY/EYU« wird verliehen, wenn folgende vier Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:

  1. Dauer: kontinuierliche Ausbildung über den Zeitraum von mindestens vier Jahren,
  2. Präsenzunterricht: mindestens 800 Unterrichtseinheiten, darunter acht Lehrproben, davon zwei außerhalb der eigenen Ausbildungsschule mit externer Begutachtung,
  3. Ausbildungsumfang: mindestens 3.120 Unterrichtseinheiten,
  4. Dreiteilige Abschlussprüfung: schriftliches und mündliches Examen sowie eine lehrpraktische Prüfung unter Aufsicht und Beisitz einer BDY-Prüferinnen und -Prüfer.
zurück
Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google